Ernstgemeinte Frage zum Strassenrecht

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      Ernstgemeinte Frage zum Strassenrecht

      Situation schaut wie Folgt aus, und ist wirklich so, keine Fiktion

      Eine Landstraße mit 70 Km/h Beschränkung bis zum Ortseingang
      Straße ist schon vor dem Ort Bewohnt, bzw es sind dort Bauernhöfe angesiedelt
      Nach dem Ortseingang gibt es keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen

      Ein Witzbold hat das Ortseingangs/Ausgangsschild um 180 Grad gedreht, wenn man in Grasberg hinein fährt, ist das Ortsausgangsschild zu sehen, mit dem Hinweis Lillienttal in 5 Kilometer(Geschätzt, richtiger Wert vergessen)

      Jetzt die Frage

      Wie schaut das laut Gesetzeslage aus, es sind doch immer die Schilder ausschlaggebend, nicht die Örtliche Bebauung, bzw das Wissen/Glauben um die Ortschaft

      Nach der Gesetzeslage schaut das doch jetzt so aus, das ich vor Grasberg "Innerorts" fahre, mit einer angehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/h, und in Grasberg "Ausserorts" mit 100 Km/h fahren darf, da keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen ist.

      Oder gibt es für solche Situationen Sondergesetze?
      Von welchem "Ortseingangschild" reden wir denn?

      Von dem gelben großen, dass auch als einziges Verkehrszeichen allein am linken Fahrbahnrand aufgebaut sein darf, und trotzdem Gültigkeit entfaltet, oder von dem kleinen grünen "Hinweisschild" mit der gelben Schrift?


      Bei dem gelben Schild gilt ab dem Schild eine Geschwindigkeit von 50km/h (innerorts) es sei denn, dass sie durch ein anderes Verkehrszeichen verringert (z.B. 30 km/h - Lärmschutz) oder erhöht wird (z.b. 70 kmh - weil Hauptdurchgangsstraße) wird.
      Wenn vor dem gelben Ortseingangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen angeordnet war, darf ab dem Schildermast "geblitz" werden, wenn das nicht war, ist der Abstand in Dienstvorschriften für die Geschwindigkeitsmessungen geregelt - das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - aber sehr ähnlich.

      Wenn das Schild um 90° verdreht wurde, wurde von dem "Dreher" mit hoher Wahrscheinlichkeit ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr begangen.

      Nun hast du mehrere Möglichkeiten (je nachdem was auf dem Spiel steht) dagegen vorzugehen.
      Als erstes solltest du die Sache fotografieren und und 2 - 3 Zeugen auftreiben (die können ruhig auf dem Foto zu sehen sein / das erhöht im Falle einer Verhandlung deren Glaubwürdigkeit)
      Allerdings kann so ein Verfahren schnell mal mehrere hundert Euro kosten, wobei du den Ausgang nicht mit Sicherheit voraussagen kannst - je nach auf dem Spiel stehender Rechtsfolge, musst du abwägen ob du das durchziehen kannst oder willst (evtl. Rechtschutzversicherung)

      Auch wenn es eine Prinzipienfrage ist, würde ich vermutlich, sofern es nur "wenige" Euro sind, die Sache bezahlen und meine Ruhe haben - das andere kann sehr nervenaufreibend sein.

      Aber die Entscheidung musst du selbst treffen - du kannst ja im Anhörungsbogen auch angeben, dass du das Schild nicht sehen konntest, weil es verdreht war, dazu fügst du dann die Bilder und benennst die Zeugen.
      Mit etwas Glück wird die Sache dann eingestellt, oder der zuständige Richter sieht sich die Sache an und entscheidet.
      Einen Widerspruch kannst du auch im Verfahren, ohne weitere Kosten für dich, zurückziehen.

      ghost
      Windows is only a video-game without a chance to win !
      Grundsätzlich hat heica recht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Wenn man selbst aus der Gegend kommt hat man eh keine Chance. Da helfen auch keine Ausreden.

      Sollte eine solche Sache mal bei Gericht landen dann denke ich das der Fahrer sich vom Richter die Frage erlauben lassen muss "Wie kommen Sie denn darauf das Sie den Ortsausgang erreicht/passiert haben wenn Sie vorher nicht in einen Ort herein gefahren sind?" Denn es ist ja nun mal so das du irgendwann ein Ortsausgangsschild passiert hat und dann wieder ein Ortsausgangsschild ohne das zwischendurch irgendwo ein Ortseingangsschild war.
      Deine Aussage
      Nach der Gesetzeslage schaut das doch jetzt so aus, das ich vor Grasberg "Innerorts" fahre, mit einer angehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/h, und in Grasberg "Ausserorts" mit 100 Km/h fahren darf, da keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen ist.
      stimmt so also nicht da du ja in keinen Ort rein gefahren bist.
      Ich denke was da am Ende bei raus kommen würde hängt sehr stark vom zuständigen Richter ab.
      Immer wenn du denkst es kann nicht schlimmer kommen, dann komme ich :schaem:
      Rettet die Wälder,
      esst mehr Spechte