Situation schaut wie Folgt aus, und ist wirklich so, keine Fiktion
Eine Landstraße mit 70 Km/h Beschränkung bis zum Ortseingang
Straße ist schon vor dem Ort Bewohnt, bzw es sind dort Bauernhöfe angesiedelt
Nach dem Ortseingang gibt es keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ein Witzbold hat das Ortseingangs/Ausgangsschild um 180 Grad gedreht, wenn man in Grasberg hinein fährt, ist das Ortsausgangsschild zu sehen, mit dem Hinweis Lillienttal in 5 Kilometer(Geschätzt, richtiger Wert vergessen)
Jetzt die Frage
Wie schaut das laut Gesetzeslage aus, es sind doch immer die Schilder ausschlaggebend, nicht die Örtliche Bebauung, bzw das Wissen/Glauben um die Ortschaft
Nach der Gesetzeslage schaut das doch jetzt so aus, das ich vor Grasberg "Innerorts" fahre, mit einer angehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/h, und in Grasberg "Ausserorts" mit 100 Km/h fahren darf, da keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen ist.
Oder gibt es für solche Situationen Sondergesetze?
Eine Landstraße mit 70 Km/h Beschränkung bis zum Ortseingang
Straße ist schon vor dem Ort Bewohnt, bzw es sind dort Bauernhöfe angesiedelt
Nach dem Ortseingang gibt es keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ein Witzbold hat das Ortseingangs/Ausgangsschild um 180 Grad gedreht, wenn man in Grasberg hinein fährt, ist das Ortsausgangsschild zu sehen, mit dem Hinweis Lillienttal in 5 Kilometer(Geschätzt, richtiger Wert vergessen)
Jetzt die Frage
Wie schaut das laut Gesetzeslage aus, es sind doch immer die Schilder ausschlaggebend, nicht die Örtliche Bebauung, bzw das Wissen/Glauben um die Ortschaft
Nach der Gesetzeslage schaut das doch jetzt so aus, das ich vor Grasberg "Innerorts" fahre, mit einer angehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/h, und in Grasberg "Ausserorts" mit 100 Km/h fahren darf, da keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen ist.
Oder gibt es für solche Situationen Sondergesetze?