Moin,
die 800 qm kommen nicht aus dem Nix. Ab 800 qm Verkaufsfläche gelten Läden als 'großflächiger Einzelhandel'. Es wurde sich also nur auf eine bereits bestehende Größe bezogen.
Nachzulesen hier: Großflächiger Einzelhandel – Wikipedia
die 800 qm kommen nicht aus dem Nix. Ab 800 qm Verkaufsfläche gelten Läden als 'großflächiger Einzelhandel'. Es wurde sich also nur auf eine bereits bestehende Größe bezogen.
In seinem Urteil vom 24. November 2005 führt das Bundesverwaltungsgericht hierzu weiterhin aus[1], dass Einzelhandelsbetriebe (erst dann) großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten.
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